Sargans, 19. November 2016 | Bereits bei der Präsentation des Budgets Ende September hatte die FDP darauf hingewiesen, dass die finanzielle Lage des Kantons St.Gallen weiterhin angespannt bleibt. Die Zahlen sprechen letztlich eine klare Sprache: Klammert man die einmaligen Effekte aufgrund der Übertragung der Spitalimmobilien auf die Spitalverbunde sowie die Bezüge aus dem Eigenkapital aus, legt die Regierung auch für das kommende Jahr keinen Überschuss, sondern ein Defizit von rund 64 Mio. Franken vor.
Stellenbegehren der Regierung gestutzt
Da auch in Zukunft jährlich mit stark steigenden Beiträgen für Ergänzungsleistungen, individuelle Prämienverbilligungen und ausserkantonale Hospitalisationen gerechnet werden muss, sollten aus Sicht der FDP-Fraktion noch vermehrt an jenen finanzpolitischen Stellschrauben Kurskorrekturen vorgenommen werden, an denen die kantonale Politik weitgehend selbständig drehen kann: namentlich bei den Personalkosten. Wie bereits im Frühsommer im Rahmen der Diskussion der Rechnung 2015 angekündigt hat die FDP-Fraktion die zusätzlichen Stellenbegehren der Regierung für 2017 kritisch geprüft und stellt sich hinter die von der Finanzkommission des Kantonsrats formulierten Kürzungsanträge von mehreren Millionen Franken. Die FDP will den dem Kanton zustehenden Spielraum bestmöglich ausschöpfen.
Abhängigkeit von den anderen Kantonen verringern
Ein Blick auf das Budget offenbart, dass auch auf der Ertragsseite Handlungsbedarf besteht. Mit zunehmender Sorge betrachtet die FDP-Fraktion dabei die unterdurchschnittliche Entwicklung des Ressourcenpotenzials des Kantons, was letztlich für die Berechnung der Bezüge aus dem Bundesfinanzausgleich massgeblich ist. Hier fällt St.Gallen im Vergleich zu den übrigen Kantonen immer weiter zurück: Über 8 Prozent der Erträge des Kantons (426 Mio. Franken; d.h. pro Kopf 858 Franken) stammten im vergangenen Jahr aus dem Bundesfinanzausgleich (NFA). St.Gallen hat sich in den letzten Jahren schweizweit zu einem der grössten Nehmerkantone „entwickelt“. Es steigt die Gefahr, dass der Kanton seine finanzpolitische Unabhängigkeit verliert.
In einem Antrag fordert die FDP von der Regierung bis zur Februarsession 2017 im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans Auskunft darüber, wie sie das Ressourcenpotenzial des Kantons stärken respektive im landesweiten Vergleich verbessern will. Insbesondere erwartet die FDP eine Antwort auf die Frage, welche konkreten Anstrengungen unternommen werden, um neue Unternehmen im Kanton St.Gallen anzusiedeln. Zudem will sie von der Regierung wissen, wie die Strategie aussieht, um St.Gallen mittelfristig von einem Nehmer- zu einem Geberkanton im Finanzausgleich werden zu lassen.
Endlich Transparenz bei Gebühren schaffen
Schliesslich nutzt die FDP die Budgetdebatte dazu, den Blick wieder einmal auf die Gebühren- und Abgabenpraxis des Kantons zu richten. Im Gegensatz zu Steuern können Gebühren von der Regierung respektive der Verwaltung nach eigenem Ermessen festgesetzt werden. Das Kostendeckungsprinzip, das besagt, dass der Gesamtertrag der Gebühren die gesamten Kosten des betreffenden Verwaltungszweigs nicht übersteigen darf, wird dabei nur unzureichend befolgt. So führen einzelne Fallbeispiele zutage, dass manche kantonale Ämter über Gebühren satte Gewinne erwirtschaften und damit andere Verwaltungszweige subventionieren. Hier handelt es sich nicht mehr um kostendeckende Gebühren, sondern um versteckte Umverteilungen respektive Steuern. Die Regierung hatte bereits im Juni 2012 in ihrem Bericht über die öffentlichen Abgaben im Kanton den Aufbau eines „Monitorings“ in Aussicht gestellt, mit dessen Hilfe die Entwicklung genau beobachtet werden solle. Die FDP-Fraktion erwartet, dass die Regierung die versprochenen Antworten nun auch innert nützlicher Frist liefert.