Druck zeigt Wirkung

Medienmitteilung der Kantonal- und Stadtpartei

Kein Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen

Die FDP des Kantons und der Stadt St.Gallen begrüssen den Entscheid der St.Galler Regierung, auf die Einführung von Tempo 30 auf der Ost-West-Hauptverkehrsachse in der Stadt St.Gallen zu verzichten. Aufgrund zahlreicher kritischer Stimmen wird auch der Stadtrat dazu aufgefordert, beim Konzept Temporegime über die Bücher zu gehen. Dem Entscheid, aufgrund einer sorgfältigen Interessensabwägung auf die Einführung von Tempo 30 auf der Hauptverkehrsachse zu verzichten, messen die Freisinnigen eine erfreuliche Signalwirkung über die Stadt- und Kantonsgrenze bei.

Aufgrund diverser kritischer Stellungnahmen zum Konzept Temporegime in der Stadt St.Gallen soll auf der Hauptverkehrsachse in Ost-West-Richtung weiterhin Tempo 50 gelten. Diesen Regierungsentscheid nimmt die FDP des Kantons und der Stadt St.Gallen erfreut zur Kenntnis. Gemeinsam haben sie sich vergangenen Herbst in einer unmissverständlichen Vernehmlassungsantwort gegen die Einführung von flächendeckend Tempo 30, insbesondere auf Hauptverkehrsachsen, gewehrt. Zusammen mit weiteren Fraktionen wurden im Kantonsrat zudem eine Motion sowie zwei Interpellationen eingereicht.

Kein Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen

Dass die Regierung nun von ihrem ursprünglichen Vorhaben abweicht und eine erneute Prüfung durchführt ist grundsätzlich positiv, jedoch nicht ausreichend. Da die Erkenntnisse aus dem ersten Bericht des Konzepts Temporegime Stadt St.Gallen aufgrund des Vernehmlassungsverfahrens revidiert werden mussten, sollte sich die Öffentlichkeit auch zum zweiten geplanten Bericht zu den Auswirkungen der nun vorgeschlagenen Veränderungen äussern können. Unabhängig davon setzen sich die Freisinnigen weiterhin gegen Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen ein. Die Kantonsratsfraktion wird in diesem Zusammenhang auch an der bereits eingereichten Motion festhalten.

Auch die Stadt muss über die Bücher

Auch der Stadtrat der Stadt St.Gallen wird aufgrund der revidierten Einschätzungen der Regierung über die Bücher gehen müssen. Einerseits gilt es die Interessensabwägung neu vorzunehmen, andererseits müssen die geplanten zusätzlichen Strecken zur Lückenfüllung und zum Schutz der Parallelachsen neu beurteilt werden. Trotz des Entgegenkommens von kantonaler Seite, würde Tempo 30 gemäss jetzigem Stand nach wie vor auf wichtigen verkehrsorientierten Strassenabschnitten der Stadt eingeplant werden. Vor diesem Hintergrund wäre es unverständlich, wenn der Stadtrat am unveränderten Konzept festhalten würde.

Entscheid mit Signalwirkung

Der Entscheid der Regierung, nach sorgfältiger Interessensabwägung auf der Hauptverkehrsachse in St.Gallen weiterhin Tempo 50 beizubehalten, hat über die Stadt- und Kantonsgrenze eine erfreuliche Signalwirkung. Die FDP hofft, dass dieser Grundsatzentscheid auch bei zukünftigen Vorhaben massgeblich berücksichtigt wird und von solch schädlichen Temporeduktionen auf verkehrsorientierten Strassen abgesehen wird. Dass Tempo-30-Zonen in Wohnquartieren durchaus Sinn ergeben können, wird damit jedoch keinesfalls bestritten.