Ausgangslage
Die Stadt Wil verzeichnet seit einiger Zeit ein strukturelles Defizit. Dessen Bekämpfung zeigt sich nicht zuletzt als anspruchsvoll, weil die Rahmenbedingungen teilweise ungeklärt sind. So hat sich die Stimmbevölkerung mehrfach für einen tiefen Steuerfuss und damit einen "schlanken" Staat ausgesprochen, Parlament und Stadtrat hingegen tun sich mit der Umsetzung schwer und legen Wert darauf, dass sich die Stadt Wil auch künftig entwickeln müsse. Ausserdem steht eine grössere Zahl von Investitionsvorhaben an, deren Priorisierung heute nur teilweise geklärt ist. Die Amortisationen dieser Projekte werden die Stadtfinanzen über Jahre hinaus belasten. Gleichwohl sind das "Totsparen" der Stadt und ein Verhindern von Stadtentwicklung durch einen Investitionsstopp keine Option. Auf Ebene des Bundes und in fast allen Kantonen hat sich das Instrument der Schuldenbremse bestens bewährt, um Haushaltsdisziplin zu gewährleisten und die Verschuldung zu stabilisieren. Gerade wenn es darum geht, Investitionen und laufende Kosten zu verteilen und strukturelle Defizite zu verhindern, ist sie ein probates Mittel. Im Gegensatz zu Bund und Kantonen ist das Instrument der Schuldenbremse auf kommunaler Ebene noch wenig etabliert. Die Erfahrung zeigt aber, dass dort, wo eine Schuldenbremse auf kommunaler Ebene eingesetzt wird, z.B. in der Stadt Aarau (von der Einwohnerzahl mit Wil vergleichbar), sie sich auch dort bewährt. Vor diesem Hintergrund soll auch für die Stadt Wil die Einführung einer Schuldenbremse in Aussicht genommen werden. Ziel der Schuldenbremse ist es in erster Linie, Transparenz über den Zustand des Stadthaushaltes schaƯen und als Frühwarnsystem zu dienen, um rechtzeitig Massnahmen zu ergreifen, damit auch künftigen Generationen noch finanzieller Spielraum bleibt. Die Schuldenbremse soll in erster Linie für die Laufende Rechnung greifen. Damit entwickelt sie indirekt auch Wirkung auf die Investitionen, weil diese via Abschreibungen auch die Laufende Rechnung beeinflussen. Um dem Instrument die erforderliche Verbindlichkeit zu geben, ist sie in ihrem Kern in der Gemeindeordnung zu verankern. Die Details der Ausgestaltung können untergeordnet in einem Reglement definiert werden. Dabei ist zu beachten, dass die Parameter, wann die Schuldenbremse zu greifen beginnt, einfach und möglichst allgemeinverständlich gehalten werden. Als Rahmenbedingung könnte beispielsweise gesetzt werden, dass der Finanzhaushalt der Stadt so zu führen ist, dass innert 10 Jahren das Eigenkapital nicht sinkt und die Schuldenquote nicht ansteigt. Mit zwei solcherlei gelagerten "Schwankungstöpfen" kann sichergestellt werden, dass nicht jede einzelne Jahresrechnung ausgeglichen werden muss, sondern der Ausgleich über eine längerfristige Periode sichergestellt sein muss. Das schaƯt Flexibilität und hilft, grössere Investitionsspitzen zu glätten. M 166 eingereicht am 28.04.2026 Auch sind verbindlich die Folgen aufzuzeigen, die bei einer Verletzung der Vorgaben greifen. Dies ist beispielsweise durch eine Ausgabenkürzung, eine Investitionsreduktion oder durch eine Steuerfusserhöhung möglich.
Auftrag
Der Stadtrat wird eingeladen, dem Parlament Bericht und Antrag für eine Anpassung der Gemeindeordnung vorzulegen, mit welcher in Wil die Grundlagen zur Einführung einer kommunalen Schuldenbremse geschaƯen werden. Die Schuldenbremse soll sich auf die Laufende Rechnung beziehen und greifen, wenn über einen Zeitraum von 10 Jahren das Eigenkapital sinkt und die Schuldenquote ansteigt. Es ist ausserdem ein Reglement für die konkrete Umsetzung auszuarbeiten und dem Parlament zum Beschluss vorzulegen. Der Stadtrat kann zur Ausarbeitung bei Bedarf auf externe Expertise zurückgreifen. Mit Erheblicherklärung der Motion wäre ein entsprechender Kredit zu sprechen.
Link zur Motion