Fachkräftemangel: Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken

Medienmitteilung der Kantonsratsfraktion

Fraktionssitzung vom 10. September 2022

FDP-Fraktion hat sich auf Septembersession vorbereitet

Die FDP-Fraktion bereitete am vergangenen Samstag die Geschäfte der Septembersession vor. Die Freisinnigen unterstützen die Vorlage zur Einführung von Betreuungsangeboten und damit die massgebliche Verbesserung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Erweiterung der Auslandhilfe sowie eine bezahlte Stillzeit sind auf Ebene des Kantons aber falsch angesiedelt. Die FDP wird auf die entsprechenden Vorlagen zur Ukraine-Hilfe sowie zur Stillzeit nicht eintreten.

Die FDP-Fraktion traf sich am vergangenen Samstag im Regierungsgebäude in St.Gallen, um die Geschäfte der Septembersession vorzubereiten. Anlässlich dieser Sitzung wurden verschiedene Kandidierende für die Gesamterneuerungswahlen der Gerichte angehört und die Wahlvorschläge der Fraktion zu Handen des Kantonsrates bestätigt.

Auslandhilfe ist primär Sache des Bundes

Beim Gesetz über Massnahmen zur Milderung der Folgen des Ukraine-Kriegs wird die FDP-Fraktion der Finanzkommission folgen und nicht auf die Vorlage eintreten. Aus Sicht der FDP ist es nicht angezeigt, für die Hilfe in einem einzelnen Konflikt eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Zudem ist Auslandhilfe keine primäre Aufgabe des Kantons, sondern eine des Bundes. Darüber hinaus erscheint der Betrag von 8 Mio. Franken im Vergleich zu anderen Kantonen sehr hoch.

Gemeinden, Private und Unternehmen sind stark engagiert

Die FDP-Fraktion weist aber darauf hin, wie stark die öffentliche Hand bereits für die Ukrainehilfe engagiert ist. Die Gemeinden nämlich leisten sehr direkt und umfassend Hilfe für die Betroffenen und stellen unter anderem die Schulbildung der Kinder aus der Ukraine sicher. Das ist auch der richtige Ansatzpunkt. Des Weiteren sind viele Private und Unternehmen im Kanton sehr stark engagiert. Ein Beitrag des Kantons könnte aber über den Lotteriefonds geleistet werden – dagegen würde sich die FDP-Fraktion auch nicht wehren.

Die Stillzeit braucht keine kantonale Rechtsgrundlage

Die FDP wird auch nicht auf den XXVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Bezahlte Stillzeit) eintreten. Das Bundesrecht schafft hier im Arbeitsgesetz bereits eine genügende rechtliche Grundlage. Zudem sind hierbei die Schulträger bzw. die Schulleiterinnen und Schulleiter in der Pflicht. Eine gesetzliche Regelung auf kantonaler Ebene braucht es jedenfalls nicht.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken

Auf die weiteren Nachträge zum Volksschulgesetz (XXV., Betreuungsangebote in der Volksschule, und XXVII., Amtsdauer der Rekursstelle Volksschule) wird die FDP eintreten. Bei der Vorlage zum Betreuungsangebot in der Volksschule handelt es sich um einen wichtigen und richtigen Schritt, der die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Kanton St.Gallen massgeblich verbessert. Dies leistet einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung des Fachkräftemangels. Die Fraktion wird sich bei der Beratung des Geschäfts nochmals dafür stark machen, dass diejenigen Gemeinden, die per 01.01.2023 noch nicht bereit sind, genügend Zeit für eine zweckmässige Umsetzung erhalten. Zudem wird die FDP in der Debatte betonen, dass bestehende private oder zivilgesellschaftliche Strukturen bei den Betreuungsangeboten weiterhin erwünscht und sinnvoll sind. Die weiteren Sessionsgeschäfte werden an der Fraktionssitzung am Sessionsmontag behandelt.