St.Gallen, 18. September 2013 | Darüber, dass sich der seit dem Jahr 2008 geltende Finanzausgleich unter den St.Galler Gemeinden im Vergleich zum früheren System besser bewährt hat, herrscht im Kantonsrat über alle Fraktionsgrenzen hinweg grundsätzlich Einigkeit. Im Rahmen der Septembersession wagte sich das Parlament nun an die Feinjustierung des geltenden Modells. Nebst der Beseitigung von Fehlanreizen sollten dabei neu auch die soziodemografischen Lasten der Gemeinden, in erster Linie der regionalen Zentren mit besonderen Aufgaben, ausgeglichen werden. Zudem federt der Kanton die bestehenden Unterschiede bei den Schulkosten noch stärker ab. Die Gemeinden ihrerseits leisten künftig durch die Übernahme sämtlicher Kosten für die Pflegefinanzierung einen substanziellen Beitrag an die Entlastung der Kantonsfinanzen. Spätestens in der Frage nach möglichen Kürzungen beim soziodemografischen Lastenausgleich entsprechend der Steuerkraft der Gemeinden war es indes um die Einigkeit im Rat geschehen – das erwartete Feilschen um individuelle Vorteile für die Gemeinden drohte den Blick für das Ganze in den Hintergrund zu rücken. Die FDP-Fraktion ihrerseits sprach sich dezidiert gegen Kürzungen beim soziodemografischen Lastenausgleich aus. Ohne Rücksicht auf deren Steuerfuss hätten Abstriche am neuen Ausgleichsgefäss die Städte St.Gallen und Wil hart getroffen. Jene Städte also, die zwar eine überdurchschnittliche Steuerkraft aufweisen, die aber gleichzeitig auch dafür verantwortlich sind, dass die Kosten für die Pflegefinanzierung künftig von den Gemeinden getragen werden können.
Erfreut nimmt die FDP-Fraktion zur Kenntnis, dass der Kantonsrat den Plänen der SP-Grünen-Fraktion für eine Einführung eines horizontalen Finanzausgleichs am Dienstag eine klare Abfuhr erteilt hat. Dieser Entscheid darf als klares Bekenntnis dafür gewertet werden, dass der Kantonsrat auch weiterhin ein Interesse an finanzstarken Gemeinden hat, die im Steuerwettbewerb mit den Nachbarkantonen bestehen können.
Gegenvorschlag zu massloser Energie-Initiative
Die SP-Initiative „Energiewende – St.Gallen kann es!“ blieb im Rat erwartungsgemäss chancenlos. Die Initiative fordert in bester planwirtschaftlicher Manier, dass ein Prozent des Aufwands der laufenden Rechnung, mindestens aber 50 Mio. Franken pro Jahr für die Förderung von erneuerbaren Energien eingesetzt werden sollen. Vor dem Hintergrund der weiterhin angespannten Kantonsfinanzen überrascht das klare Verdikt des Kantonsrats nicht: Die masslose SP-Initiative wurde mit 83 zu 28 Stimmen verworfen.
Mit den Stimmen der FDP-Fraktion stellt das Parlament der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber. Dieser sieht vor, die kantonalen Beiträge für das bestehende Energie-Förderungsprogramm von derzeit 2,4 Millionen Franken auf 5,4 Millionen Franken aufzustocken. Dieser Gegenvorschlag ermöglicht es, die Förderpolitik im Bereich der erneuerbaren Energien zu verstetigen bzw. auf eine verlässliche Grundlage zu stellen. Der Gegenvorschlag schafft zudem die Grundlage, um Unternehmen auf Energiethemen konzentriert zu vernetzen. Damit soll der Wissens- und Technologietransfer zwischen den Unternehmen verstärkt und dafür gesorgt werden, dass die zusätzlichen Fördermittel eine tatsächliche Wirkung vor Ort erzielen.
Fischereizentrum: FDP-Antrag mit Zufallsmehr abgelehnt
Das noch in der Februarsession in der Schlussabstimmung gescheiterte Fischereizentrum in Steinach dürfte aller Voraussicht nach nun doch realisiert werden – allerdings in leicht abgespeckter Form. Zum Beginn der Session hatte der Kantonsrat am Montag einem entsprechenden Kredit von 10,95 Mio. Franken (anstelle der ursprünglich vorgesehenen 12,8 Mio.) zugestimmt. Die FDP-Fraktion hatte gemäss ihrer Ankündigung im Vorfeld der Session eine weitere Kürzung des Kreditrahmens auf 10 Mio. Franken gefordert, da die Planungs- und Gebäudekosten nach wie vor sehr grosszügig bemessen sind. Der Antrag wurde schliesslich mit 57 zu 59 Stimmen hauchdünn abgelehnt.