Folgen der kalten Progression ausgleichen

Medienmitteilung der Kantonsratsfraktion

FDP-Fraktion begrüsst den Antrag der vorberatenden Kommission

Im kommenden Jahr steigen die Löhne in der Schweiz voraussichtlich um 2.2 Prozent. Das entlastet die Haushalte! Ein Teil dieses Teuerungsausgleiches dürfte jedoch sogleich wieder durch die kalte Progression eliminiert werden, weil die Lohnerhöhungen zu einer überproportional höheren Besteuerung führen. Die FDP-Fraktion begrüsst aus diesem Grund den Antrag der vorberatenden Kommission zum XIX. Nachtrag zum Steuergesetz, der einen längst überfälligen automatischen Ausgleich der Folgen der kalten Progression vorsieht.

Aufgrund des progressiven Steuertarifs kann eine inflationsbedingte Lohnerhöhung zu teilweise überproportional ansteigenden Steuerbelastungen führen. Die FDP-Fraktion machte sich bereits in der Vergangenheit für den Ausgleich der Folgen dieser sogenannten kalten Progression stark und begrüsst daher den Antrag der vorberatenden Kommission zum XIX. Nachtrag zum Steuergesetz. Dieser sieht einen automatischen Ausgleich vor, wenn sich seit der letzten Anpassung der Landesindex der Konsumentenpreise erhöht hat. Die Lösung einer jährlichen Indexierung kommt dabei dem Gerechtigkeitsgedanken am nächsten. Grundsätzlich sollen, unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung, möglichst viele Mittel in den Wirtschaftskreislauf fliessen. In den kommenden Jahren wird diese Komponente ein zusätzliches Mittel darstellen, das dazu dient, die Kaufkraft zu erhalten und Investitionsmöglichkeiten zu eröffnen.

Was im Kanton St.Gallen neu eingeführt werden soll, ist in den meisten Kantonen und bei der direkten Bundessteuer bereits geltendes Recht. Mit dieser Anpassung können die Ressourcenkraft weiter gestärkt, eine überproportionale Erhöhung der Steuerbelastung, insbesondere in schwierigen Zeiten der Teuerung, verhindert und vor allem die unteren und mittleren Einkommen wirksam entlastet werden.