Hauptverkehrsachsen müssen Funktion behalten

Medienmitteilung der bürgerlichen Fraktionen

SVP, Die Mitte und FDP wehren sich gegen flächendeckend Tempo 30

Die SVP-, Die Mitte-EVP- und FDP-Fraktion wehren sich gemeinsam gegen die Einführung von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen im Kanton St.Gallen. Im Rahmen der Frühjahrssession reichten die bürgerlichen Parteien hierzu eine fraktionsübergreifende Motion ein. Diese fordert, dass auf Hauptverkehrsachsen grundsätzlich die bundesrechtlich vorgesehenen Höchstgeschwindigkeiten gelten.

In der Stadt St.Gallen bestehen seit Herbst 2022 Bestrebungen zum flächendeckenden Ausbau von Tempo 30. Weiter ist es offensichtlich vorgesehen, das Modell der Stadt St.Gallen nach Einführung auch auf andere Gemeinden im Kanton zu übertragen. Damit verkehrsorientierte Strassen jedoch auch in Zukunft ihre Funktion eines möglichst fliessenden Verkehrs erfüllen können, reichten die SVP-, Die Mitte-EVP- und FDP-Fraktion gemeinsam im Rahmen der Frühjahrssession eine Motion ein, die verhindern soll, dass auf Hauptverkehrsachsen flächendeckend Tempo 30 eingeführt wird.

Ausweichverkehr verhindern

Auf verkehrsorientierten Strassen führt Tempo 30 nicht nur zu einer Verringerung der Verkehrsleistung, sondern unweigerlich auch zu Schleich- und Ausweichverkehr in den Quartieren, zu einer Einschränkung des ÖV und der Rettungsdienste sowie zu einer unerwünschten Beeinträchtigung des Individualverkehrs. Gilt auf Hauptverkehrsachsen Tempo 50, würden die Quartierstrassen entlastet werden. Neben Mehrkosten für den strassengebundenen öffentlichen Verkehr wird auch der motorisierte Individualverkehr inklusive Güterverkehr beeinträchtigt. Die Güterversorgung erfolgt überwiegend strassengebunden. Alle Verkehrsteilnehmer sind auf ein effizientes Vorankommen auf der Strasse angewiesen. Aufgrund der Elektromobilität sind diese ohnehin in zunehmendem Masse notabene emissions- und immissionsarm unterwegs.

Vorgesehene Höchstgeschwindigkeiten einhalten

Die bürgerlichen Fraktionen fordern aus diesen Gründen eine Änderung des Strassengesetzes, die klar besagt, dass auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich die bundesrechtlich vorgesehene Höchstgeschwindigkeit zu signalisieren ist. Ausnahmen sollen nur dann erlaubt werden, wenn der damit verfolgte Zweck nicht mit anderen Massnahmen erreicht werden kann. Die direkte, schnelle Verbindung von Ortschaften und Zentren soll damit auch in Zukunft sichergestellt werden.