Die Fraktionen der SVP, CVP-EVP, und der FDP nehmen die Antwort der St.Galler Regierung auf ihre Einfache Anfrage zur 1:12-Initiative mit grossem Interesse zur Kenntnis. Die Regierung bestätigt, dass eine Annahme der JUSO-Volksinitiative am 24. November 2013 für die Schweiz, den Kanton St.Gallen und die Gemeinden negative volkswirtschaftliche Auswirkungen hätte.
Einnahmenausfälle bei Steuern und Sozialwerken
Allein die 168 St.Galler Steuerpflichtigen mit einem Nettolohn von 500‘000 CHF oder mehr würden im Falle einer Annahme der Vorlage staatliche Einnahmenausfälle beim Kanton und den Gemeinden im zweistelligen Millionenbereich auslösen. Zudem wäre mit Mindereinnahmen bei den Sozialwerken zu rechnen, die heute vom System her für eine massvolle Umverteilung bei den verfügbaren Einkommen sorgen.
Befürchtungen bestätigt
Die Fraktionen der SVP, CVP-EVP, der FDP fühlen sich aufgrund dieser Analyse in ihrem Ansinnen bestärkt, geschlossen gegen die Initiative anzutreten. Dies, um die bedrohten Steuererträge des Kantons und der Gemeinden, die solidarische Finanzierung der Sozialwerke sowie die massvolle Umverteilung über die AHV/IV/EO-Beiträge zugunsten tieferer Einkommen beibehalten zu können. Die drohenden Steuerausfälle müssten einmal mehr beim Mittelstand kompensiert werden.
Annahme würde uns alle treffen
Die 1:12-Initiative würde dazu führen, dass Unternehmen vermehrt Stellen im Tieflohnbereich ins Ausland auslagern oder wegrationalsieren würden, um das starre staatliche Lohndiktat zu erfüllen. Ferner bliebe eine Deckelung der Spitzengehälter nicht ohne Konsequenzen auf das gesamte Lohngefüge innerhalb eines Unternehmens. Anders ausgedrückt: Werden die höchsten Saläre gekappt, sinken als Konsequenz daraus auch die Löhne der übrigen Angestellten. Dies führt automatisch zu weiteren Ausfällen bei den Steuern und den Sozialwerken, für die letztlich der Mittelstand aufzukommen hätte.
Angriff auf die Sozialpartnerschaft
Eine Annahme der Initiative wäre nicht nur ein schädlicher staatlicher Eingriff in die Marktmechanismen – so die Beurteilung der Regierung und der bürgerlichen Kantonsratsfraktionen -, sondern auch ein Angriff auf die bewährte Sozialpartnerschaft sowie auf die Standortattraktivität unseres Landes. Zudem müsste wegen der staatlichen Überwachung aller Löhne mit hohen administrativen Kosten gerechnet werden. Aufwand und Ertrag dieser staatlichen Intervention stünden wohl in einem sehr schlechten Verhältnis. Negative Auslagerungen von Arbeitsplätzen in Niedriglohnländer sowie neue oder andere Anstellungsformen über Praktikanten- und Temporärstellen könnten im Falle einer Annahme der Initiative ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.
NEIN zur 1:12-Volksinitiative
Die bürgerlichen Fraktionen des St.Galler Kantonsrates empfehlen deshalb, im Sinne eines gesunden Staatshaushaltes, einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft und des Schutzes unserer Sozialwerke die 1:12-Volksinitiative der Jungsozialisten am 24. November abzulehnen.