Regierung warnt vor Konsequenzen der 1:12-Initiative

Antwort auf Einfache der SVP-, CVP-EVP- und FDP-Fraktion

Die Fraktionen der bürgerlichen Parteien im St. Galler Kantonsrat sehen sich in ihrer Meinung bestärkt, dass die JUSO-Volksinitiative „1:12 – Für gerechte Löhne“ äusserst negative Auswirkungen auf den Kanton und die St. Galler Gemeinden hätte. Die Antworten der Regierung auf ihre Einfache Anfrage zeigen dies sehr deutlich. Zur Erhaltung der Steuereinahmen und zum Schutz der Sozialpartnerschaft gelte es, die 1:12-Initiative am 24. November 2013 abzulehnen.

Die  Fraktionen  der  SVP,  CVP-EVP,  und  der  FDP  nehmen  die  Antwort  der  St.Galler  Regierung auf ihre Einfache Anfrage zur 1:12-Initiative mit grossem Interesse zur Kenntnis.  Die  Regierung  bestätigt,  dass  eine  Annahme  der  JUSO-Volksinitiative  am  24.  November  2013  für  die  Schweiz,  den  Kanton  St.Gallen  und  die  Gemeinden  negative  volkswirtschaftliche Auswirkungen hätte.

Einnahmenausfälle bei Steuern und Sozialwerken

Allein die 168 St.Galler Steuerpflichtigen mit einem Nettolohn von 500‘000 CHF oder mehr  würden im Falle einer Annahme der Vorlage staatliche Einnahmenausfälle beim Kanton und  den Gemeinden im zweistelligen Millionenbereich auslösen. Zudem wäre mit  Mindereinnahmen bei den Sozialwerken zu rechnen, die heute vom System her für eine  massvolle Umverteilung bei den verfügbaren Einkommen sorgen.

Befürchtungen bestätigt

Die Fraktionen der SVP, CVP-EVP, der FDP fühlen sich aufgrund dieser Analyse in ihrem  Ansinnen bestärkt, geschlossen gegen die Initiative anzutreten. Dies, um die bedrohten  Steuererträge des Kantons und der Gemeinden, die solidarische Finanzierung der  Sozialwerke sowie die massvolle Umverteilung über die AHV/IV/EO-Beiträge zugunsten  tieferer Einkommen beibehalten zu können. Die drohenden Steuerausfälle müssten einmal  mehr beim Mittelstand kompensiert werden.

Annahme würde uns alle treffen

Die 1:12-Initiative würde dazu führen, dass Unternehmen vermehrt Stellen im  Tieflohnbereich ins Ausland auslagern oder wegrationalsieren würden, um das starre staatliche Lohndiktat zu erfüllen. Ferner bliebe eine Deckelung der Spitzengehälter nicht ohne Konsequenzen auf das gesamte Lohngefüge innerhalb eines Unternehmens. Anders ausgedrückt: Werden die höchsten Saläre gekappt, sinken als Konsequenz daraus auch die Löhne der übrigen Angestellten. Dies führt automatisch zu weiteren Ausfällen bei den Steuern und den Sozialwerken, für die letztlich der Mittelstand aufzukommen hätte.

Angriff auf die Sozialpartnerschaft

Eine Annahme der Initiative wäre nicht nur ein schädlicher staatlicher Eingriff in die Marktmechanismen – so die Beurteilung der Regierung und der bürgerlichen Kantonsratsfraktionen -, sondern auch ein Angriff auf die bewährte Sozialpartnerschaft sowie  auf die Standortattraktivität unseres Landes. Zudem müsste wegen der staatlichen Überwachung aller Löhne mit hohen administrativen Kosten gerechnet werden. Aufwand und  Ertrag dieser staatlichen Intervention stünden wohl in einem sehr schlechten Verhältnis. Negative Auslagerungen von Arbeitsplätzen in Niedriglohnländer sowie neue oder andere  Anstellungsformen über Praktikanten- und Temporärstellen könnten im Falle einer Annahme der Initiative ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.

NEIN zur 1:12-Volksinitiative

Die bürgerlichen Fraktionen des St.Galler Kantonsrates empfehlen deshalb, im Sinne eines  gesunden Staatshaushaltes, einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft und des Schutzes unserer  Sozialwerke die 1:12-Volksinitiative der Jungsozialisten am 24. November abzulehnen.