«St.Gallen-Bodensee ist mehr als ein Vorort Zürichs»

FDP-Fraktion bereitete in Diepoldsau die Sessionsgeschäfte vor

Die FDP-Kantonsratsfraktion hat am Samstag in Diepoldsau die Geschäfte der Septembersession diskutiert. Schwerpunkt der Beratungen bildeten dabei der II. Nachtrag zum Standortförderungsgesetz sowie das Mehrjahresprogramm der Standortförderung. Die FDP nimmt zufrieden zur Kenntnis, dass dem Bereich Innovation im Rahmen der Standortförderung in Zukunft eine grössere Bedeutung zukommen soll.

Diepoldsau, 6. September 2014 | Die St.Galler Regierung hat im Frühjahr unter dem Titel „Wirtschaftsstandort 2025“ ihr neues wirtschaftspolitisches Programm präsentiert. Dieses löst das frühere Wirtschaftsleitbild und die darauf aufbauende Standortoffensive ab. Das neue Standortförderprogramm basiert auf dieser neuen strategischen Grundlage. Konkret werden mit den Bereichen Immobilien, Innovation, Bestandspflege, Standortpromotion, Internationalisierung und  allgemeine Standortförderung sechs Förderschwerpunkte definiert.

FDP-Forderung umgesetzt

Die FDP nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass die Regierung dem Bereich Innovation künftig eine grössere Bedeutung zumisst als in der Vergangenheit. Die FDP hatte bereits im Jahr 2005 gefordert, dass sich der Kanton im Wissens- und Technologietransfer stärker engagieren soll.

Betreffend die Befristung von Finanzhilfen im Rahmen des Standortförderungsgesetzes teilt die FDP-Fraktion die Haltung der vorberatenden Kommission, dass Finanzhilfen in der Regel zeitlich befristet ausgerichtet werden sollen. Ferner unterstützt die FDP den Kommissionsantrag, wonach die Regierung die heutigen Strukturen im Tourismusbereich vereinfachen bzw. bündeln solle. Die Forderung zielt darauf ab, die Profile der einzelnen Tourismusdestinationen vermehrt zu schärfen.

Im Rahmen der Diskussion zum Standortförderungsgesetz befasste sich die FDP-Fraktion zudem mit der Forderung der beiden St.Galler Ständeräte zur Schaffung einer Metropolitanregion Ostschweiz. Dabei wurde betont, dass der Wirtschaftsraum St.Gallen-Bodensee einerseits eine hohe wirtschaftliche Kraft aufweist und andererseits diese Tatsache mit der Schaffung einer eigenen Metropolitanregion auch besser vernetzt und sichtbar gemacht werden kann – St.Gallen-Bodensee darf sich in den anstehenden Diskussion um die Verteilung von Bundesmitteln nicht als das Vorzimmer der Wirtschaftsregion Zürich präsentieren!

Landwirtschaftsgesetz: Nicht Sache der Gemeinden

Als Folge der Neuerung der Agrarpolitik des Bundes muss auch der Kanton St.Gallen sein Landwirtschaftsgesetz anpassen. Zu Diskussionen Anlass gibt in erster Linie die Restfinanzierung von 10 Prozent der im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 eingeführten Landschaftsqualitäts-Beiträge (LQB). Die Vorlage der Regierung sieht vor, dass sich der Kanton und die Gemeinden diese Kosten je zur Hälfte teilen sollen. Die FDP-Fraktion lehnt dies aus ordnungspolitischen Erwägungen ab. Die Gemeinden waren bis anhin nicht in die Agrarpolitik involviert; ihnen fehlt es an Ressourcen  und Know-how in diesem Bereich. Die geltende Regelung, wonach der Kanton gegenüber den Landwirten als Vertragspartner auftritt, erscheint aus Sicht der FDP nach wie vor sinnvoll.

Informatikkosten: Bericht weist Lücken auf

Der Bericht zur Entwicklung der Informatikkosten der Staatsverwaltung in den Jahren 2000 bis 2013 vermag die FDP-Fraktion nicht restlos zu überzeugen. Einerseits fokussiert der Bericht einseitig auf die Zentralverwaltung und blendet somit wesentliche Bereiche aus. Andererseits werden auch die Personalkosten nicht aufgelistet. Die FDP nahm dies zum Anlass, dem Finanzdepartement noch vor den Sommerferien einen umfassenden Fragekatalog zukommen zu lassen, um die offenen Punkte zu beleuchten. Der Bericht zeigt auf, dass es innerhalb der Staatsverwaltung an einem systematischen Projekt- und Kostencontrolling fehlt, auch ist die Steuerung der Informatik-Projekte durch die Generalsekretariate bezüglich Know-how heterogen. Die FDP kritisiert ferner, dass die effektiven Personalkosten im Bericht nicht zu den Kosten gerechnet und auch nicht angegeben werden können. Auch lässt sich feststellen, dass die Informatikanbieterinnen Abraxas/VRSG, an denen der Kanton substanziell beteiligt ist, kaum einem echten Wettbewerb ausgesetzt sind.