Verhüllungsverbot und Personalgesetz werden abgelehnt

Geschäfte der Novembersession sind vorbereitet

Die FDP wird sich gegen das unsinnige und zahnlose Verhüllungsverbot einsetzen. Diesen Entscheid hat die Kantonsratsfraktion der Partei an der gestrigen Sitzung in Sargans gefasst. Des Weiteren wird die FDP nicht auf den Nachtrag zum Personalgesetz eintreten. Sie ist der Meinung, dass mit besagter Vorlage den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kantonalen Verwaltung global das Vertrauen entzogen würde. Zustimmen wird die FDP dem Budget 2018 unter Vorbehalt, dass der Rat den Anträgen der Finanzkommission folgt. Vorbehaltlos wird die Schaffung des Joint Medical Masters unterstützt.

Am Samstag, 18.November 2017, führte die Kantonsratsfraktion der FDP.Die Liberalen St.Gallen ihre Landsitzung zur Vorbereitung der Novembersession durch. Die Sitzung fand in den Räumlichkeiten der Kantonsschule Sargans statt. Im Zentrum der Beratungen standen das Verhüllungsverbot, das Personalgesetzt, das Budget 2018 sowie der Joint Medical Master.

Billiger Populismus von CVP und SVP

Der aktuelle Entwurf des III. Nachtrags zum Übertretungsstrafgesetz („Verhüllungsverbot“) sieht eine Nulllösung vor, die lediglich dazu dient, ein Problem zu bewirtschaften und keineswegs, es zu lösen. Der Bevölkerung wird regelrecht vorgegaukelt, man habe ein griffiges Verbot erlassen. Fakt ist: Die Vorlage ist ein Papiertiger und reine Symbolpolitik. Die gewählte Formulierung wird zu keiner Verurteilung führen. Die FDP hatte in der Septembersession einen durchsetzbaren Vorschlag gemacht. Dieser sah vor, dass Behörden gegenüber Personen, die sich weigern, ihr Gesicht zu zeigen, die gewünschte Amtshandlung verweigern können. Dies hat sowohl die CVP, als auch die SVP aus populistischen Motiven bekämpft. Die FDP wird diesen Nachtrag ablehnen. Der XIX. Nachtrag zum Volksschulgesetz wird hingegen unterstützt.

Keine Einführung von Misstrauensarbeitszeit

Der II. Nachtrag zum Personalgesetz sieht vor, die sogenannte Vertrauensarbeitszeit einzuführen und die Regelungen betreffend Kompensation- und Ferienbezug anzupassen. Die Vorlage geht auf die Motion 42.16.02 „Einführung der Vertrauensarbeitszeit und Beschränkung des Nachbezugs von Ferien“ zurück. Die FDP teilt zwar weiterhin die Zielsetzung der damals unterstützten Motion, betrachtet den vorliegenden Nachtrag sowie die Anträge der vorberatenden Kommission aber als unbrauchbar. Die Fraktion empfindet es als stossend, dass die Vorlage letztendlich zwar Regelungen für eine Einführung der Vertrauensarbeitszeit vorsieht, tatsächlich aber damit den Mitarbeitenden der Verwaltung jegliches Vertrauen entzieht. Dies, weil die Einführung der Vertrauensarbeitszeit mit ungenügenden Kompensations- und Ferienregelungen verbunden wäre. Die FDP wird deshalb nicht auf die Vorlage eintreten.

Wirtschaftlichkeit einzelner Spitäler aufzeigen

Die FDP erachtet das Budget 2018 als erfreulich und wird ihm unter Vorbehalt der Zustimmung des Rats zu den Anträgen der Finanzkommission auch zustimmen. Im Rahmen der Kommissionsarbeit hat die FDP unter anderem beantragt, dass der Beitrag zur Digitalisierung von alten Regierungsprotokollen gestrichen wird. Die Digitalisierung entspricht nicht einem tatsächlichen Bedürfnis der Staatskanzlei sowie der Departemente. Das Publikum für diese digitalisierten Texte wären vornehmlich Forschende. Inwiefern hier tatsächlich ein grundsätzliches Bedürfnis und insbesondere ein Bedürfnis an digitalisierten Protokollen besteht, ist mehr als fraglich. Die FDP hat zudem verlangt, dass Transparenz über die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Spitäler/Spitalregionen geschaffen wird und Informationen über die Nachhaltigkeit der Darlehen bzw. des Dotationskapitals der Spitäler zugänglich gemacht werden.

Erfreulich: Personalaufwand stagniert

Besonders erwähnenswert ist, dass der Personalaufwand beim Kanton nicht um mehr als 0.4% gestiegen ist. Gleichzeitig erkennt die FDP an, dass das der Regierung auferlegte Korsett vermutlich etwas gelockert werden muss. Ansonsten ist der Spielraum für die Regierung zu gering. Dies zeigt sich beispielsweise bei den Gerichten, bei denen ein Arbeitsstau festzustellen ist. Die FDP wir zustimmen, dass für die Bewältigung dieser Arbeit zusätzliches Personal eingestellt werden kann. Die Einstellung muss aber befristet erfolgen

Chance für die Ostschweiz

Den VI. Nachtrag zum Gesetz über die Universität St.Gallen (Joint Medical Master in St.Gallen) erachtet die FDP als Chance für den Bildungs- und Wirtschaftsstandort St.Gallen. Der neue Lehrgang ermöglicht es, gut ausgebildetes Personal im Kanton zu behalten und gleichzeitig auch dem Ärztemangel entgegenzuhalten. Die Schaffung dieses Lehrgangs ist also sowohl volkswirtschaftlich, gesundheitspolitisch als auch bildungspolitisch sinnvoll. Allfällige Bedenken, die Einführung dieses Programmes könnte das internationale Ranking der HSG negativ beeinflussen, wurden ausgeräumt. Es ist sogar denkbar, dass zukünftige Veröffentlichungen in renommierten Medizinzeitschriften vielmehr einen positiven Effekt auf die Positionierung der HSG haben werden.

In eigener Sache

Die FDP veröffentlicht zukünftig nach Fraktionssitzungen oder zu anderen Gelegenheiten auf Facebook Video-Botschaften. Eine erste Botschaft von Fraktionspräsident Beat Tinner finden Sie hier: www.facebook.com/fdpsanktgallen