Wirksame Hilfe für echte Härtefälle

Medienmitteilung der Kantonalpartei

FDP begrüsst Vorschlag der St.Galler Regierung

Die FDP begrüsst die Härtefallregelung, welche die Regierung durch Notrecht in Kraft setzt. Die FDP erwartet aber darüber hinaus, dass nur überlebensfähige Unternehmen unterstützt werden, die selbst bereits Massnahmen zur Stabilisierung getroffen haben. Ein solch ausserordentlicher Staatseingriff ist gerechtfertigt, um langfristigen volkswirtschaftlichen Schaden abzuwenden und wertvolle Arbeitsplätze zu retten. Allerdings müssen diese und zukünftige Massnahmen immer einer sorgfältigen Interessenabwägung unterzogen werden. Dabei gilt es immer auch, die Interessen der Steuerzahlenden zu berücksichtigen.

Die St.Galler Regierung hat heute ihre dringliche Verordnung über St.Galler Härtefallmassnahmen präsentiert. Die Verordnung wird ab dem 1. Januar 2021 vollzogen. Im Februar soll der Kantonsrat dieses Notrecht sodann in ordentliches Recht überführen. Der Bund hat bereits in Aussicht gestellt, dass der Betrag, der insgesamt zur Verfügung steht, noch angepasst wird. Das bedeutet, dass auch der Kanton St.Gallen noch stärker in die Pflicht genommen wird. Deshalb ist es wichtig, dass jegliche zukünftige Massnahmen sorgfältig geprüft und eine Abwägung der verschiedenen Interessen stattfindet – auch diejenigen der Steuerzahlenden.

Langfristige Schäden abwenden

Die Unternehmen in unserem Kanton leiden. Ziel muss es sein, dass die volkswirtschaftlichen Strukturen soweit erhalten bleiben, dass sich die Wirtschaft nach der Krise wieder rasch erholen kann. Zudem sollen auch möglichst viele Arbeitsplätze erhalten bleiben. Die Unternehmen haben in den letzten Wochen und Monaten bereits ihren Beitrag geleistet, haben Strukturen überdacht, gespart, und verzichtet. Viele Branchen profitierten bereits von staatlichen Stützprogrammen und Massnahmen. Dennoch gibt es weiterhin Branchen, die unverhältnismässig stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Insbesondere die Gastro- und die Reisebranche leiden unter den Massnahmen gegen die Corona-Krise. Die Massnahmen verunmöglichen jegliches Wirtschaften – auch wenn diese Unternehmen nicht tatsächlich geschlossen wurden. Es ist wichtig und richtig, dass Bund und Kanton diesen Unternehmen nun unter die Arme greifen. Auch wenn die FDP grundsätzlich gegen Staatseingriffe ist – insbesondere gegen solch massive Staatseingriffe: In diesem Fall sind sie erforderlich. Nicht zuletzt, da unter anderem staatliche Massnahmen gegen die COVID-19-Pandmie als Ursache dieser Misere zu betrachten sind. Die FDP unterstützt deshalb den Vorschlag der Regierung.

Unternehmen müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben

Allerdings ist es für die FDP zentral, dass auch diese Unternehmen tatsächlich alle eigenen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, bevor sie in den Genuss staatlicher Hilfe kommen. Das bedeutet, dass die Unternehmen auch ihre eigenen Strukturen überdenken und effizienter werden müssen. Dies ist nachzuweisen. Es reicht dabei jedoch nicht, dass die Unternehmen einfach keine Dividenden und Tantiemen ausgeschüttet oder Rückzahlungen von Aktionärsdarlehen und dergleichen vollzogen haben. Darauf muss im Vollzug ein besonderes Augenmerk gelegt werden.

Nur überlebensfähige Firmen stützen

Auch wenn Einzelschicksale immer traurig sind: Die staatliche Hilfe soll sich auf diejenigen Unternehmen konzentrieren, die nach betriebswirtschaftlichen bzw. kaufmännischen Gesichtspunkten überlebensfähig sind und eine gewisse Substanz aufweisen (Grösse des Unternehmens nach Umsatz und Personal). Nur dann kann von Härtefällen gesprochen werden, welche zu staatlicher Unterstützung berechtigt sind. Zudem macht auch die Einschränkung auf gewisse Branchen Sinn. Nur so werden die staatlichen Mittel effizient und effektiv eingesetzt.

Keine Unterstützung für Staatsbetriebe

Vor allem Unternehmen, die sich tatsächlich am Markt bewegen, müssen unterstützt werden. Unternehmen in staatlichem Besitz dürfen nur in Ausnahmefällen von diesen Hilfeleistungen profitieren – sie haben andere Möglichkeiten. Das wird durch das Bundesrecht bereits gewährleistet. Unternehmen, die zu einem Teil in Besitz von Gemeinden oder Kantonen sind, sollen weiterhin nur dann Härtefallhilfe beantragen können, wenn die Staatsbeteiligung weniger als 10 Prozent beträgt. Die Verordnung sieht neu jedoch eine Ausnahme vor: Unternehmen, die zu mehr als 10 Prozent im Besitz von kleineren Gemeinden mit bis 12’000 Einwohnern sind (z. B. Skilifte oder Sesselbahnen im Besitz von Berggemeinden) sind anspruchsberechtigt.

Regierung reagierte schnell

Es ist begrüssenswert, dass der Kanton in dieser Angelegenheit schnell reagierte. Die FDP erachtet es ausserdem als richtigen Schritt, denn Vollzug einem externen Fachgremium zu überantworten. Ebenfalls sinnvoll ist es, dass der Kanton und die Fachleute entscheiden, ob die Unternehmen einen A-fonds-perdu-Beitrag oder einen Kredit erhalten sollen. Für die FDP ist es zentral, dass die A-fonds-perdu-Beiträge nur massvoll eingesetzt werden. Wie schon in Bezug auf die Kurzarbeitsanmeldungen müssen Gesuche online eingereicht werden. Die Partei nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass der Kanton und insbesondere das Volkswirtschaftsdepartement zunehmend auf digitale Prozesse sowie den elektronischen Geschäftsverkehr setzen.