Der Bundesrat hat am 28. Februar 2025 beschlossen, dass künftig die Kantone darüber entscheiden können, ob die Lehrabschlussprüfung im Fach Allgemeinbildung schriftlich oder mündlich durchgeführt wird. Damit wird eine tragende Säule der beruflichen Grundbildung infrage gestellt – mit weitreichenden Konsequenzen. Aus Sicht der FDP ist die schriftliche Abschlussprüfung im Allgemeinbildungsunterricht zentral. Sie gewährleistet Vergleichbarkeit, Fairness und Qualität im Berufsbildungssystem, das schweizweit und international geschätzt wird. Hierzu wurde heute eine einfache Anfrage von den FDP-Kantonsratsmitgliedern Raphael Frei, Ruth Keller-Gätzi und Jens Jäger eingereicht.
Der Bundesrat hat am 28. Februar 2025 beschlossen, dass die Kantone künftig selbst darüber entscheiden können, ob die Lehrabschlussprüfung im Allgemeinbildungsunterricht schriftlich oder mündlich erfolgt. Dieser Entscheid überträgt eine wichtige Verantwortung auf die Kantone.
Aus Sicht der FDP ist der Allgemeinbildungsunterricht essenziell – insbesondere für Jugendliche, die an der Schwelle zum Erwachsenenleben stehen. Er vermittelt Grundwissen über Rechte und Pflichten und schafft Verständnis für zentrale Bereiche wie das politische System der Schweiz, das Mietrecht oder Steuern.
Schriftliche Abschlussprüfungen sind zudem im Interesse der Lernenden, der Ausbildungsbetriebe und der Gesellschaft: Sie vermitteln nicht nur fachliche Inhalte, sondern auch den Umgang mit Stress und Drucksituationen. Diese Fähigkeiten sind für die persönliche und berufliche Entwicklung der Lernenden von zentraler Bedeutung. Abschlussprüfungen tragen wesentlich zur Qualitätssicherung der beruflichen Grundbildung bei, um die die Schweiz weltweit beneidet wird.
Schliesslich wäre es gerade in Zeiten von künstlicher Intelligenz ein Fehler, die Abschlussprüfungen durch eine Vertiefungsarbeit und einem damit verbundenen mündlichen Leistungsnachweise zu ersetzen, so wie es der Bundesrat ursprünglich geplant hatte. Im Gegensatz zu Hausarbeiten, die mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt werden können und somit ungeeignet sind, um das Wissen der Lernenden abzufragen, gewährleisten schriftliche Abschlussprüfungen eine faire, vergleichbare und transparente Leistungsbewertung.
Die schriftliche Abschlussprüfung im Fach Allgemeinbildung ist aus FDP-Sicht deshalb beizubehalten, um die Qualität der Berufsbildung zu sichern und den Jugendlichen eine solide Grundlage für ihre Zukunft – insbesondere auch für weiterführende Schulen – zu bieten. Weitere Bestandteile der Abschlussprüfung im Allgemeinbildungsunterricht (schriftliche Abschlussarbeit, mündliche Prüfung) können als Ergänzung zur schriftlichen Abschlussprüfung vorgesehen werden, dürfen diese jedoch nicht ersetzen.
Damit die schriftliche Lehrabschlussprüfung im Allgemeinbildungsunterricht als Bestandteil der Lehrabschlussprüfung auch im Kanton St.Gallen erhalten bleibt und der allgemeinbildende Unterricht nicht ohne Not abgewertet und damit die Berufslehre geschwächt wird, bitten wir die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Misst die Regierung dem Allgemeinbildungsunterricht und den schriftlichen Abschlussprüfungen denselben Stellenwert bei wie die FDP?
- Welche Gründe sprechen aus Sicht der Regierung gegen oder für die Abschaffung der schriftlichen Abschlussprüfung im Allgemeinbildungsunterricht?
- Teilt die Regierung die Haltung der FDP, dass die schriftliche Abschlussprüfung im Allgemeinbildungsunterricht beizubehalten ist?»