Stellungnahmen der FDP und Jungfreisinnigen zum Mobilisierungsanlass Kornhausbräu

Medienmitteilung der FDP Region Rorschach

Am 23. Februar 2020 publizierten die Grünen der Region Rorschach ein Communiqué, in dem sie den Jungfreisinnigen der Region Rorschach Verstösse gegen geltendes Recht vorwarfen. Verschiedene Medien haben das bereits aufgenommen. Das veranlasst uns, Ihnen die Stellungnahmen der FDP-Kantonal- und Regionalpartei sowie der Jungfreisinnigen der Region Rorschach in gesammelter Form zu veröffentlichen.

Die Jungfreisinnigen der Region Rorschach, vertreten durch Regionalpräsidentin Prisca Fol, nehmen wie folgt Stellung:

«Die Jungfreisinnigen der Region Rorschach führten am vergangenen Samstag eine Mobilisierungs- und Wahlveranstaltung durch, bei der die Partei junge Stimmbürgerinnen und Stimmbürger motivierte, ihre Stimme für die Wahlen vom 08. März 2020 abzugeben. Die Wahlbeteiligung ist gerade bei jungen Menschen immer sehr tief. Insgesamt haben rund 60 Personen an der Veranstaltung teilgenommen. Die Jungfreisinnigen sind damit sehr zufrieden. Die Vorwürfe der Grünen der Region Rorschach weisen die Jungfreisinnigen indes vollumfänglich zurück. Die Jungfreisinnigen haben nicht gegen geltendes Recht verstossen. So wurde die Aktion vorgängig mit dem Gemeindeschreiber der Gemeinde Goldach erörtert. Der Gemeindeschreiber hat den Jungfreisinnigen aufgezeigt, was rechtlich möglich ist und was nicht. Die Jungfreisinnigen kommen der Aufforderung der Grünen nach Transparenz aber gerne nach. Insgesamt haben die Jungfreisinnigen 26 ausgefüllte und verschlossene Couverts erhalten. Besagte Wahlcouverts waren den ganzen Abend in einer Plexiglas-Urne und ständig beaufsichtigt. Diese wurden um 22:15 Uhr in einen Briefkasten der Post eingeworfen. Den Teilnehmenden wurde mitgeteilt, dass sie dem Einwurf gerne beiwohnen können – acht Personen haben dieses Angebot genutzt. Das Freigetränk wurde den Personen unabhängig vom Wahlentscheid abgegeben – dieser war den Veranstaltern auch gar nicht bekannt. Die Wahlcouverts waren verschlossen. Einige Personen wollten unverschlossene Couverts abgeben oder die Wahlunterlagen vor Ort ausfüllen. Diese Personen wurden von den Jungfreisinnigen abgewiesen.»

Die FDP des Kantons St.Gallen, vertreten durch Kantonalpräsident und Kantonsrat Raphael Frei, nimmt wie folgt Stellung:

«Wir begrüssen das Engagement der Jungfreisinnigen, insbesondere junge Menschen zur Wahl zu motivieren. Die Berichterstattung über das Freigetränk sowie über die Vorwürfe der Grünen zeigen: Das Thema bewegt. Selbstverständlich provoziert das Vorgehen der Jungpartei, das soll es ja auch. Mit ihrer Aktion haben die Jungfreisinnigen aber auf einen grossen Missstand hingewiesen: Die Wahlbeteiligung von jungen Menschen. Die FDP-Kantonalpartei hat ihrerseits ebenfalls juristische Abklärungen vorgenommen. Die Jungfreisinnigen haben nicht gegen geltendes Recht verstossen. Die FDP empfiehlt den Medienschaffenden und den Grünen, ihrerseits entsprechende Abklärungen zu tätigen. Ein Jurist und Rechtsanwalt hat der Kantonalpartei gegenüber wie folgt Stellung genommen: ‹Nach Art. 281 des Strafgesetzbuches ist es untersagt, Stimmberechtigten ein Geschenk oder einen anderen Vorteil anzubieten beziehungsweise zu versprechen, damit er in einem bestimmten Sinne stimme oder wähle, einem Referendums- oder einem Initiativbegehren beitrete oder nicht beitrete. Untersagt ist zudem, einem Stimmberechtigten ein Geschenk oder einen anderen Vorteil anzubieten oder zu versprechen, damit er an einer Wahl oder Abstimmung nicht teilnehme. Nach Art. 72 des kantonalen Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen ist es zudem verboten, während der Öffnungszeit der Urne unmittelbar vor und im Gebäude, Stimmzettel, Werbesachen oder Geschenke zu verteilen, Gaben oder Unterschriften zu sammeln und Getränke oder Speisen anzubieten. Im vorliegenden Fall wird ein Vorteil für die Abgabe des geschlossenen Wahlkuverts angeboten und nicht für die Abgabe der Stimme in einem bestimmten Sinne. Damit ist der Tatbestand von Art. 281 des Strafgesetzbuches nicht erfüllt. Auch findet der Anlass nicht am Tage und nicht im Gebäude der Urnenöffnung statt, weshalb auch das Verbot von Art. 72 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen nicht greift.›»

Die FDP der Region Rorschach, vertreten durch Regionalpräsident Felix Kuster, nimmt wie folgt Stellung:

«Die Reaktion der Grünen ist bemerkenswert. Sie werfen den Jungfreisinngen einen Verstoss gegen geltendes Recht vor, ohne zuerst entsprechende Abklärungen getätigt zu haben. Ganz offenbar war ihnen im aktuellen Wahlkampf die Medienpräsenz der Jungfreisinnigen ein Dorn im Auge und sie wollten durch ihre Aktion ebenfalls von der Präsenz zu diesem Thema profitieren. Gerade die Grünen begrüssen sonst ja das Engagement junger Menschen – obwohl auch im Umfeld der Klimajugend immer wieder Verstösse gegen geltendes Recht oder Schulregeln gemeldet werden. Die FDP bedauert, dass die Grünen mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Umfangreiche Abklärungen haben ergeben, dass die Jungfreisinnigen nicht gegen geltendes Recht verstossen haben. Die FDP ist sich bewusst, dass die Jungfreisinnigen provoziert haben. Mit der Aktion haben sie aber auch in Erinnerung gerufen, dass viele junge Menschen den Urnen fernbleiben und die Politik Rezepte finden muss, gerade diese jungen Menschen zur Stimmabgabe zu motivieren. Die Jungfreisinnigen haben deshalb die volle Unterstützung der FDP der Region Rorschach.»