Der St.Galler Kantonsrat hat klar entschieden: Französisch soll erst auf der Oberstufe beginnen, damit in der Primarschule die Grundkompetenzen Vorrang haben. Nun stellt sich Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider dagegen und will mit einer Änderung des Sprachengesetzes eine zweite Landessprache in der Primarschule durchsetzen. Die FDP fordert mit einer Einfachen Anfrage, dass sich die Regierung in der Vernehmlassung klar gegen dieses Vorhaben stellt und den Auftrag des Kantonsrates umsetzt.
Die FDP als Bildungspartei präsentierte im Frühjahr 2024 17 konkrete Handlungsfelder für eine chancengerechte und zukunftsorientierte Bildung unserer Kinder. Es ist an der Zeit, einige Fehl-entwicklungen zu korrigieren. Die Volksschule soll nicht jeden gesellschaftlichen Trend aufnehmen, sondern wieder vermehrt das Erlernen der Grundkompetenzen ins Zentrum stellen.
Deshalb wurde mit der Interpellation 51.24.65 im September 2024 «Für eine zukunftsfähige Volksschule: Grundkompetenzen stärken – Erstsprache priorisieren» Seitens der FDP angeregt, eine zweite Fremdsprache erst auf der Oberstufe / im Zyklus 3 zu beginnen. Die Regierung antwortete damals wie folgt: «Die aktuelle Praxis des Fremdsprachenunterrichts im Kanton St.Gallen basiert wie erwähnt auf verschiedenen übergeordneten Rechtsgrundlagen, welche die kantonale Volksschule in die nationale Bildungskoordination einbetten. Die Bundesverfassung verpflichtet die Kantone unter anderem zur Harmonisierung der Ziele der Bildungsstufen (Art. 62 Abs. 4 BV) sowie zur Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprach-gemeinschaften (Art. 70 Abs. 3 BV)»
Infolgedessen wurde im Frühling 2025 die Motion 42.25.03 «Fokus auf Grundkompetenzen – Französisch erst ab der Oberstufe» mit 88 Ja-Stimmen zu 24 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung überwiesen. Die Forderung des Kantonsrates war unmissverständlich.
Am 12. Juni 2026 hat der Bundesrat nun mitgeteilt, dass er das Sprachgesetz anpassen möchte. Der Bundesrat schlägt zwei Varianten vor, mit denen der Unterricht von Landessprachen gesichert werden kann. «Die geltende HarmoS-Lösung wird im Sprachengesetz festgeschrieben: Erlernen von zwei Fremdsprachen im Verlauf der Primarschulstufe; eine Landessprache und Englisch» oder «Eine Minimalvorgabe mit grösserem Spielraum für die Kantone wird im Sprachengesetz festgeschrieben: Der Unterricht einer zweiten Landessprache beginnt in der Primarschulstufe und dauert bis zum Ende der Sekundarstufe I.» Mit diesem Vorgehen untergräbt der Bundesrat den Föderalismus und beachtet den klaren Willen des Kantonsrates nicht.
Die Regierung bitten wir vor diesem Hintergrund um die Beantwortung folgender Fragen:
- Ist die Regierung auch der Auffassung, dass «Bildung auf Volksschulebene» Sache der Kantone ist?
- Erachtet die Regierung den bundesrätlichen Eingriff ebenfalls als sehr problematisch, da föderale Strukturen angegriffen werden?
- Wird die Regierung den klaren Beschluss gemäss der Motion 42.25.03 des Kantonsrates weiterverfolgen?
- Bringt sich die Regierung in der Erziehungsdirektorenkonferenz gemäss dem Kantonsratsbeschluss ein und wirkt darauf hin, dass die Motion 42.25.03 umgesetzt wird?
- Stellt sich die Regierung gemäss Kantonsratsbeschluss klar gegen beide Varianten des Bundesrates?
- Wird sich die Regierung auch in der Vernehmlassung des Bundes klar gegen das Vorhaben und das Vorgehen des Bundesrates positionieren?
- Ist die Regierung bereit, auf eine Anpassung von HarmoS hinzuwirken bzw. wenn nötig Schritte zu gehen, welche erwünscht, aber nicht mit HarmoS vereinbar sind?
- Welche rechtlichen oder politischen Schritte prüft die Regierung, falls der Bundesrat die vorgeschlagenen Anpassungen gegen den Willen des Kantons umsetzt.