Rahmennutzungsplanung: Unsere Stellungnahme (Mai 2022)

Stellungnahme der FDP Zuzwil

Zonenplan

  1. Die FDP Zuzwil stellt fest, dass der Zonenplan ein sehr beschränktes Wachstum ermöglicht. Wir befürchten, dass die Preise weiter in die Höhe getrieben werden. Gleichzeitig wird das Bauen weniger attraktiv, da das Baureglement engere Vorgaben macht.
  2. Wir verweisen auf unsere Rückmeldung zum Richtplan im Jahr 2019: "Aus Sicht der FDP ist der Richtplan ein übergeordnetes Planungsinstrument, auf dem später der Zonenplan aufbaut. Der Richtplan sollte daher noch möglichst viele Freiheiten offenhalten. Die FDP Zuzwil schlägt daher vor, auf Stufe Richtplan eine Fläche für die Fussballplätze auszuscheiden, die es ermöglicht, drei Spielfelder zu realisieren. Zudem sollte die Lage der Fussballplätze noch nicht zu stark eingeschränkt werden. Die FDP sieht die Fussballfelder in einem Gebiet zwischen dem Wohn- und Pflegeheim und der Industrie, resp. zwischen der Weieren- und Henauerstrasse."
    Wir stellen nun leider fest, dass im Zonenplan nur Platz für zwei Fussballfelder ausgeschieden ist. Die FDP ist immer noch der Meinung, dass Platz für drei Fussballfelder eingezont werden soll. 
  3. Generelle Bemerkung (mangels Alternative hier notiert): Es ist nicht ersichtlich, wie die beiden «Flügel» des Dorfes Zuzwil (Sonnenberg und Lindau) mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen werden sollen. Aus Sicht der FDP Zuzwil sollten, wie bereits bei der Vernehmlassung zum Richtplan bemerkt, mögliche Erschliessungslösungen aufgezeigt werden, z.B. eine neue Postautolinie mit zusätzlichen Haltestellen.

Baureglement

  1. Die FDP Zuzwil empfiehlt eine Abklärung, ob eine Baukommission eingeführt werden soll. Dadurch soll erweiterte Fachkompetenz bei der Erarbeitung der Entscheidungsgrundlagen zuhanden des Gemeinderates einfliessen. Zusätzlich zur Beurteilung durch die Verwaltung können so weitere Meinungen und Haltungen bei der Entscheidung berücksichtigt werden. 
  2. Generell sind die Vorgaben überreglementiert und laufen dem Ziel zuwider, eine qualitative Verdichtung zu erzielen. Viele Bauten könnten heute so nicht mehr erstellt werden. Beispiele: Artikel 10, Artikel 28, Reduktion auf 16 Meter Gebäudelänge.